1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen:
Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch Tour Service Ruhr wird diese verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des im Tourenangebot ausgewiesenen Entgeltes. Die Zahlungspflicht entsteht auch bei Teilnahme an einer Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung.
Der Anmeldende wird als Vertreter von mitangemeldeten Personen tätig. Er haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Personen aus dem Vertrag. Die Bezahlung der Leistung erfolgt vor der Veranstaltung per Überweisung oder spätestens am Tage der Veranstaltung in bar.
Bei Gruppenbuchungen ist eine Anzahlung in Höhe von 25% der Rechnungssumme sofort fällig, bei Nichtzahlung innerhalb von 7 Tagen gilt der Termin als nicht gebucht. Der Restbetrag ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu bezahlen.
Bei der Vermittlung von Reisen anderer Veranstalter gelten deren Reise- und Geschäftsbedingungen.
2. Leistungen:
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach den Beschreibungen in den Prospekten, der Internetseite www.promitouren-ruhrgebiet.de und sonstigen Angeboten des Veranstalters sowie den Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung).
3. Leistungsänderungen:
Werden Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen der gebuchten Veranstaltung erforderlich, so teilen wir diese unverzüglich mit, sofern uns das möglich ist und die Abweichungen nicht nur geringfügig sind. Bei erheblichen Änderungen bieten wir dem Kunden nach seiner Wahl einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag oder eine kostenlose Umbuchung an.
Verlangt der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen, Umbuchungen oder den Eintritt eines Dritten in den Vertrag, so kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt pro Umbuchung in Höhe von 30 Euro erheben. Umbuchungen auf ein anderes von Tour Service Ruhr als Veranstalter angebotenes Produkt sind bis vier Wochen vor dem Reisetermin möglich. Eine Umbuchung innerhalb weniger als vier Wochen vor dem Reisetermin stellt einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 4 dar.
4. Rücktritt durch den Kunden:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Tour Service Ruhr. Im Falle der Stornierung einer individuellen Gruppenbuchung bis zum 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird eine Planungspauschale in Höhe von 10% des Endpreises in Rechnung gestellt, mindestens aber der Betrag von 30 Euro.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung beträgt pauschal:
vom 28. - 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
vom 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises
5. Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Tour den Vertrag kündigen:
- bis 10 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall wird der gezahlte Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet.
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung der Reiseleistung.
- wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nachkommt.
- wenn die Veranstaltung durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
6. Haftung:
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn- oder Busfahrten usw.) und die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Tour Service Ruhr haftet ebenfalls nicht für solche Schäden, die durch Eigenverschulden oder durch Missachtung der Weisungen der Reiseleitung entstanden sind. Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Verantwortung. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten mit.
7. Mitwirkungspflicht:
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
Tour Service Ruhr, z.Hd. Stephan Haas, Rückertstr. 12, 45468 Mülheim an der Ruhr
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Ansprüche des Kunden wegen mangelnder Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.